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Richtlinie der Natural Alliance
Bio + Naturkosmetik
Die Vorgeschichte der Naturkosmetik
Seit es Menschen gibt, gibt es auch Eitelkeit und Sorge um das Wohlergehen und so ist es leicht erklärbar, dass der Mensch auch immer auf der Suche nach Mitteln war, die das Aussehen verbessern und die Haut in gutem Zustand erhalten.
Da in den frühen Zeiten der Menschheit nur die Natur als Quelle von Rohstoffen, Präparationen und Mitteln jeder Art zu Verfügung stand, hat sich der Mensch zur Pflege der Haut aus der Natur bedient. So entwickelte sich in vielen Jahrtausenden Erfahrung im Umgang mit Naturstoffen und deren Anwendung zur Verschönerung und Pflege der Haut. Die resultierenden Mittel waren nicht nur Bestandteile des täglichen Lebens, Berichte über alte Kulturen erwähnen auch die besondere Bedeutung kosmetischer Mittel, die nur herrschenden Schichten oder exklusiv als Totenbeigaben vorbehalten waren. So entstand mit der jahrtausendelangen Erfahrung eine Kosmetikwissenschaft in erfolgreichem Einsatz von Naturstoffen als Hautpflege-Mittel.
Die Beliebtheit und damit der Bedarf an kosmetischen Mitteln stiegen stetig mit dem Anwachsen der Bevölkerung und bereits im 19. Jahrhundert wurden kosmetische Mittel in derart großen Mengen verwendet, dass industrielle Fertigung notwendig wurde. Aus dem großen Bedarf und dem Wunsch nach gleichbleibenden Produkteigenschaften unabhängig vom Zeitpunkt und Ort des Kaufs resultierten Anforderungen an Stabilität, Reproduzierbarkeit und ganzjährige Rohstoff-Verfügbarkeit, die aus natürlichen Quellen nicht mehr zu befriedigen waren. Die aufkommende Chemie-Industrie und deren petrochemische und synthetische Rohstoffe waren die opportunen Lösungen für das Problem.
Damit ging die Ära der reinen Naturkosmetik zu Ende. Als Markstein für den Scheideweg zwischen der heute konventionellen Kosmetik und reiner Naturkosmetik mag durchaus das Patent auf die kosmetische Anwendung von Vaseline im Jahre 1872 dienen. Die Naturkosmetik erfuhr dann aber wieder eine wahrnehmbare Renaissance durch Impulse aus der anthroposophischen Lebensweise von Steiner in den 1930er Jahren und den Jugend-Bewegungen der 60er Jahre.
Das zuständige deutsche Ministerium entwickelte in 1993 bereits eine Definition von Naturkosmetik und arbeitete diese dann nochmals 2010 weiter aus, um im Sinne des Verbraucherschutzes und der Verbraucheraufklärung Naturkosmetik-Produkte von konventioneller Kosmetik unterscheidbar zu machen. Auch in Österreich entwickelte man von behördlicher Seite eine Definition, den Codex 33, der von einigen Firmen in Österreich, aber nicht darüber hinaus genutzt wird. Um die ernsten Bemühungen der Naturkosmetikfirmen um ehrliche Naturkosmetik von den konventionellen Produkten in grünen Verpackungen (Greenwashing) zu unterscheiden, schlossen sich in 1997 die führenden deutschen Naturkosmetik-Firmen der Initiative eines Naturstoffchemikers zur Definition „kontrollierter Naturkosmetik“ an und arbeiteten in gemeinsamer Zielsetzung die global erste, in der Praxis angewandte Industrie-Norm für Bio- und Naturkosmetik aus. Produkte, die nach dieser Norm gefertigt waren, erhielten als Wiedererkennungszeichen die Symbole für die Rohstoffquellen der Naturkosmetik (Meereswellen und Pflanzenblätter) und dem Energiespender Sonne.
Die Idee dieser Norm fand breite Anerkennung, aber die exklusive internationale Durchsetzung scheiterte und animierte nur viele weitere Organisationen, eine Vielfalt von ähnlichen, aber jeweils in Details unterschiedlichen Bio- und Naturkosmetik-Normen und –Zeichen anzubieten. Das resultierende Durcheinander war für Verbraucher, Handel, Verbraucherschützer und Gutachter nicht mehr ausreichend durchschaubar. Auch blieb die Mentalität der Naturkosmetik-Gründerväter und -Mütter ein wenig auf der Strecke, weil einige der Standards von Juristen verwaltet wurden, zu deren Ausbildung nicht unbedingt Biologie gehört und in deren Einstellung nicht unbedingt besonders von Ethik im Umgang mit Mitmenschen, Natur und Nachhaltigkeit geprägt ist, womit wir zum Ausgangpunkt der Gründerväter und -Mütter zurückkommen.
Um realistische Verbrauchererwartungen zwecks informierter Kaufentscheidung, Kontrollen des öffentlichen Dienstes im Sinne des Verbraucherschutzes und eine allgemein akzeptierbare Auffassung von Bio- und Naturkosmetik zu schaffen, haben die Experten der Arbeitsgruppe Kosmetik in der GDCh eine Definition entwickelt und veröffentlicht. Diese Definition ist so umfassend und allgemein geschrieben, dass sie alle bestehenden Industrie-Normen in den grundlegenden Prinzipien abdeckt und zu keiner Industrie-Norm im Widerspruch steht. So entstand eine Definition, die eine Einstufung von kosmetischen Produkten als Bio- und Naturkosmetik gerechtfertigt, wenn diese den folgenden Regeln entsprechen.
Die weltweite erste Industrie-Richtlinie für Bio + Naturkosmetik wurde vom Unterzeichner 1997 ins Leben gerufen, um mittel- und kleinständigen Naturkosmetik-Anbietern eine gemeinsame und damit starke Dachmarke zu schaffen. Das Ziel einer starken Dachmarke wurde erreicht und war im Ergebnis so attraktiv, dass sich danach Wettbewerber diese Idee ebenfalls zu eigen machten. Aber leider wurde diese Unterstützungs-Idee auch als Einnahme-Quelle entdeckt und ehrliche Naturkosmetik-Anbieter wurden statt nur unterstützt zu werden auch noch mit Kosten dafür belastet, dass sie ehrliche Naturkosmetik anbieten. Die Natural Alliance kehrt zurück zum Original-Gedanken von 1997 mit der Idee, Naturkosmetik-Anbieter durch ein kostenloses Siegel zu unterstützen, statt wirtschaftlich zu belasten, und Transparenz gegen Greenwashing zu schaffen.
Einführung in die Natural Alliance Richtlinie
Bio- und Naturkosmetik umfasst kosmetische Mittel, die ausschließlich aus Naturstoffen oder den in einer Positvliste erlaubten Naturstoff-Derivaten bzw. den erlaubten Stoffen zur Konservierung bestehen. Die ausschließliche Verwendung von Naturstoffen garantiert nicht die gesundheitliche Unbedenklichkeit der Fertigprodukte. Die resultierenden kosmetischen Mittel unterliegen den gleichen gesetzlichen Regulierungen wie andere kosmetische Mittel wie zum Beipierl einer Bewertung der Sicherheit.
Kapitel A) Die Rohstoff-Kategorien
Für den Einsatz in zertifizierter Bio-Naturkosmetik und Naturkosmetik sind Stoffe der folgenden Kategorien einsetzbar:
- Naturstoffe (ncs, MOCS)
Stoffe aus natürlichen Quellen, darunter:
- Pflanzen, Algen, Pilze, Mikroorganismen (begrenzt auf Art.2 KVO 1223-2009)
- Tiere (in bestimmten Fällen eingeschränkt)
- Biotechnologisch gewonnene Rohstoffe
- Mineralische/anorganische Substanzen
- Wasser
2. Naturstoff-Derivate (ncs-, MOCS-Derivate)
Stoffe, die aus Naturstoffennur nach zugelassenen Methoden gewonnen werden.
- Duft- und Geschmacksstoffe (ISO 9235)
Natürliche und biotechnologisch hergestellte Duft- und Geschmacksstoffe.
- Synthetische Stoffe mit definierter Herstellung (ncs-/MOCS-Derivate)
Die Positivliste enthält synthetische Stoffe (vorwiegend Naturstoff-Derivate) mit spezifischen Herstellungs-Auflagen. Sie sind erlaubt, wenn sie die Anforderungen des Standards erfüllen.
Kapitel B) Kommunikation der Produktbeschaffenheit basierend auf den Einsatzmengen natürlicher Bestandteile
Die NATURAL ALLIANCE-Richtlinie unterscheidet zwischen zwei Siegeln
- Naturkosmetik („natural“)
- Bio- und Naturkosmetik („natural+organic“)
Diese Unterscheidung basiert auf der Einsatzmenge von zertifiziertem biologischem (kbA) Pflanzenmaterial.
Wichtige Unterscheidungen:
- Natur-Qualität: Produkte, die natürliche Inhaltsstoffe gemäß Standard enthalten.
- Bio-Qualität: Produkte mit mindestens 20 % zertifiziertem biologischem Pflanzenmaterial werden als „natural+organic“ klassifiziert.
Ausnahmen für die Bio-Qualität Einsatzmenge:
Für Produkte wie Rinse-off-Produkte, nicht emulgierte wässrige Produkte und Produkte mit mehr als 85 % Mineralien oder mineralischen Bestandteilen wird der erforderliche Bio-Anteil auf 10 % reduziert.
Kapitel C) Anforderungen an die Inhaltsstoff-Kategorien
a) Natürliche Rohstoffe aus Pflanzen, Algen, Pilzen, Mikroorganismen
- Naturkosmetik: Natürliche Rohstoffe einschließlich zertifizierter Wildsammlung, sind zugelassen.
- Bio- und Naturkosmetik: Mindestens 20 % des Pflanzenanteils müssen aus kontrolliert biologischem Anbau stammen (bei den Ausnahmen 10 %).
Der Einsatz pflanzlicher Rohstoffe soll soweit die entsprechenden Qualitäten angeboten werden (Kriterien: Verfügbarkeit, Qualitäts-Niveau, preisliche Konditionen) aus zertifiziertem ökologischem Ausgangsmaterial/kontrolliert-biologischem Anbau (kbA) nach EG-Öko-Verordnung (Verordnung (EG) Nr. 834/2007; bis 31.12.2008 Verordnung (EWG) Nr.2092/91) bestehen.
Der Einsatz genmodifizierter Pflanzen bzw. Pflanzenbestandteile analog EG-Öko-Verordnung ist nicht erlaubt. Solange kein durchgängiges Nachweis-System der GMO-Freiheit existiert, gilt als Nachweis die PCR-Methode. Der Schwellenwert einer zufälligen, technisch unvermeidbaren Beimischung liegt bei 0.9%.
Für die Herstellung von Pflanzenextrakten oder Isolierung von pflanzlichen Stoffen (Extraktion) sind Wasser, Ethanol aus pflanzlichen Quellen, Pflanzenöle, Pflanzenfette, Glycerin aus pflanzlichen Quellen, Kohlendioxid und andere geeignete Lösungsmittel natürlichen Ursprungs oder erlaubte Derivate daraus zulässig. Der Einsatz nicht-natürlicher Lösungsmittel ist nur für die Gewinnung von Naturkosmetik-Rohstoffen (z.B. Lecithin) erlaubt, wenn das Lösungsmittel wieder vollständig entfernt wird und keine natürlichen Alternativen einsetzbar sind.
b) Tierische Rohstoffe
- Zugelassen: Stoffe, die traditionell von lebenden Tieren für den menschlichen Gebrauch gewonnen werden (z. B. Milch, Honig, Seide).
- Nicht zugelassen: Rohstoffe von toten Wirbeltieren (z. B. Emuöl, Nerzöl, Murmeltierfett, tierische Fette, Kollagen).
Tierversuchs-Beschränkungen: Rohstoffe, die nach 1998 in der Kosmetikindustrie eingeführt wurden, dürfen nur verwendet werden, wenn sie nicht in Tierversuchen getestet wurden – es sei denn, gesetzliche Vorgaben durch Dritte ohne Geschäftsbeziehung mit dem Lizenznehmer erfordern dies.
c) Biotechnologisch hergestellte Rohstoffe
Stoffwechselprodukte von Mikroorganismen sind erlaubt, sofern sie ohne GMO-Technik entstanden und ohne genetisch veränderte Organismen sind.
d) Mineralische und anorganische Stoffe
Mineralien und anorganische Salze, Säuren und Basen, soweit sie in der Natur vorkommen (z. B. Speisesalz, Bittersalz …), sind erlaubt.
e) Wasser
Jede chemische Behandlung des Wassers beim Kosmetikhersteller durch Zugabe von Hilfsstoffen (z.B. Chlorierung) oder aber Methoden wie Ozonisierung, ionisierende Bestrahlung oder elektrochemische Behandlung sind verboten. UV-Bestrahlung, Ionenaustauscher und Äquivalente sind erlaubt. Das verwendete Wasser muss mit Hygienestandards (KBE unter 100/ml) übereinstimmen und bestehen aus Trinkwasser, Quellwasser, Osmose generiertes Wasser, destilliertes Wasser, Gletscherwasser, Meerwasser, Kondenswasser, Wasser aus Fruchttrocknung
f) Naturstoff-Derivate
Naturstoffe dürfen durch die klassisch im Original von 1997 definierten Verfahren modifiziert werden. Diese müssen aber in ihren einzelnen Molekül-Bausteinen aus Naturstoffen hergestellt sein (100% Natur-Pflicht). Dazu erlaubte Herstellverfahren sind Alkylierung, Amidierung, Redox-Schritte, Verseifung, Hydrolyse, Hydrierung, Veresterung/Umesterung (auch mit anorganischen Säuren), Redoxvorgänge, sonstige Spaltungen und Kondensationsreaktionen. Umweltverträglichkeit muss bei Herstellung und Verbraucher-Anwendung beachtet werden.
g) Duft- und Geschmacksstoffe
Es sind nur Stoffe zugelassen, die der ISO-Norm 9235 entsprechen oder durch natürliche Prozesse (z. B. Biotechnologie) gewonnen wurden.
h) Zugelassene synthetische Stoffe
Im Sinne des Verbrauchschutz ist bei mikrobiologisch gefährdeten Rezepturen naturidentische Konservierung mit folgenden Stoffen erlaubt:
- Benzoesäure und Derivate
- Sorbinsäure und Derivate
- Ameisensäure
- Salicylsäure und Derivate
- Propionsäure und Derivate
- Benzylalkohol
- Dehydracetsäure und Derivate
Die Kennzeichnung muss den Zusatz enthalten: „Konserviert mit … [Name des Konservierungsstoffs]“.
i) Obligatorisch unzulässig
Zur Formulierung von zertifizierter Bio + Naturkosmetik sind Verbote zu beachten:
1) Nicht natürliche Rohstoffe
- Synthetische Farb- und Duftstoffe
- Ethoxylierte Rohstoffe
- Produkte der Petrochemie (z. B. Paraffinöl)
- Silikone
- Halogen-organische Verbindungen
- Lösungsmittel (außer Wasser, pflanzliches Ethanol, Pflanzenöle/-fette, pflanzliches Glycerin, Kohlendioxid und zugelassene Lösungsmittel, die nicht im Endprodukt verbleiben)
- geschützte Pflanzen oder Tieren als Rohstoffquelle
- Materialien ohne eindeutige Provenienz
2) Radioaktive Bestrahlung
Keimreduktion durch radioaktive Bestrahlung ist nicht gestattet.
3) nicht nachhaltige Verpackungen
Die Auswahl der Verpackungen hat nach Nachhaltigkeits- und Natürlichkeits-Kriterien zu erfolgen
4) kritische Rohstoffe
nicht zertifiziertes Palmöl (Liste wird fortgesetzt)
D) Zertifizierung und Kontrolle
Um die Erlaubnis zur Nutzung des Qualitäts-Siegels zu erhalten, ist eine Zertifizierung nur durch eine autorisierte Stelle notwendig. Zertifizierte Produkte tragen dann eines der beiden Siegel
- „natural“ für Naturkosmetik
- „natural+organic“ für Bio- und Naturkosmetik
Produkte müssen außerdem alle europäischen und nationalen Gesetzesvorgaben erfüllen, darunter u.a.:
- EU-REACH-Verordnung (1907/2006)
- EU-Öko-Verordnung (834/2007)
- Kosmetikverordnung (1223/2009)
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© NATURAL ALLIANCE (Arbeitsgruppe Naturkosmetik Anbieter) 2024
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Version 3-3